| Achtung! |
| Vorfindungszeit am Hafen mit
Fahrzeuge 3 Stunden vor der Abfahrt, ohne Fahrzeug 1
Stunde vor Abfahrt. Für Fahrzeuge und Passagiere, die später eintreffen, wird die Einschiffung nicht garantiert.
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| Unterbringung in der Kabine |
| Die Kabinennummer ist durch eine 3-
oder 4-stellige Zahl angegeben (der ev. eine oder mehrere Buchstaben folgen), die auf der
Fahrkarte in dem Kästchen "Installation" eingetragen sind. Wenn es 2
verschiedene Zahlen sind, werden die Inhaber der Fahrkarten in zwei verschiedenen Kabinen
untergebracht.
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| Empfang von besonderen Passagieren |
| Gehbehinderte werden gebeten, ihre
Behinderung bei der Reservierung und bei der Einschiffung bekannt zu geben, so dass wir
ihnen bei der Einschiffung und Unterbringung behilflich sein können. Kinder unter 14 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht alleine reisen und müssen von Eltern oder erwachsenen Personen begleitet werden. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen eine von den Eltern unterschriebene Vollmacht vorlegen, welche die CTN von jeder Verantwortung befreit. Schwangere Frauen können eine Seereise bis zum siebten Monat der Schwangerschaft antreten, unter der Voraussetzung, dass der Schiffsarzt sie an Bord akzeptiert.
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| Einschiffung mit Ihrem Fahrzeug |
| An der Einfahrt der Garagenbrücke
leitet Sie das Empfangspersonal zu Ihrem Standplatz. Sie können Ihr Gepäck im Fahrzeug lassen. Nehmen Sie aber das Gepäck heraus, das Sie für die Überfahrt brauchen! Eine Wolljacke ist nötig, selbst im Sommer, da das Schiff klimatisiert ist. Schliessen Sie Ihr Fahrzeug und auch den Kofferraum ab! Aus Sicherheitsgründen wird die Garage nach auslaufen des Schiffes geschlossen, und Sie haben keinen Zugang mehr zu Ihrem Gepäck bis zur Ankunft. Bei der Ankunft sind Sie gebeten, sich schnell zu Ihrem Fahrzeug zu begeben, um die Ausschiffung nicht zu blockieren.
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| Fahrzeuge mit Überhöhe |
| Die Gesamthöhe eines PKWs inkl.
Dachgepäck darf 1,80 Meter nicht überschreiten. Wird bei der Einschiffung die
Nichteinhaltung dieser Vorschrift festgestellt, muss das Gepäck abgeladen werden.
Andernfalls hat die Reederei das Recht, den Transport zu verweigern. Sofern die
Gesamthöhe des PKWs zwischen 1,80 und 2, 30 Meter beträgt, hat die Reederei ferner das
Recht, bei entsprechender Platzverfügbarkeit die Beförderung gegen einen Zuschlag
vorzunehmen. Dieser Zuschlag ist vor der Abfahrt im jeweiligen Hafenbüro der Reederei zu
entrichten.
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| Gepäck und Gegenstände |
| Gepäck und Gegenstände für den
persönlichen Gebrauch der Passagiere und ihrer Mitreisenden werden frei befördert. Die
Passagiere müssen in diesem Fall alle Formalitäten erfüllen, sich den notwendigen
Kontrollen unterziehen und die damit verbundenen Kosten tragen.
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| Haustiere |
| Hunde, Katzen und andere Haustiere
müssen gegen Tollwut geimpft sein. Das amtliche Impfzeugnis muss auf Verlangen vorgezeigt
werden. Hunde müssen an Bord einen Maulkorb tragen. Der Zugang zu den Passagierräumen
ist ihnen verboten. Sie können an Bord im Zwinger untergebracht werden.
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| Stornierung |
| Wenn storniert wird: a) Mehr als 72 Stunden vor Abfahrt: Stornogebühr = 10% des Gesamtpreises b) Weniger als 72 Stunden und mehr als 24 Stunden vor Abfahrt: Stornogebühr = 30% des Gesamtpreises a) Weniger als 24 Stunden vor Abfahrt: Stornogebühr = 50% des Gesamtpreises a) Nicht stornierte Fahrkarten: keine Rückzahlung
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| Schiffsbillets |
| Da kein Duplikat vom Fahrschein ausgestellt wird, muss jede verlorene Fahrkarte durch den Kauf einer neuen Fahrkarte ersetzt werden. Das verlegte Dokument wird, falls es nicht zwischenzeitlich benutzt worden ist, nach Ablauf der Gültigkeit zurückerstattet (1 Jahr nach der Ausstellung) |
| CTN Home Stand: 04. September 2003 / Änderungen vorbehalten |