Tarife Fahrzeuge ab Genua 2005
(Änderungen vorbehalten)

(HS) Hauptsaison Europa -> Tunesien vom 25. Juni bis 10. August (HS) Hauptsaison Tunesien -> Europa vom 10. August bis 15. September
(NS) Nebensaison Europa -> Tunesien vom 11. August bis 24. Juni (NS) Nebensaison Tunesien -> Europa vom 16. September bis 09. August

Preise in SFr. ohne Steuern und Hafengebühren

Kategorie Codes Begleitetes Fahrzeug
Auto Boote Wohnwagen Wohnmobile Anhänger Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt
bis 3,99 m Länge, max. Höhe 1,80m A1 B1 C1 K1 R1 396.- 666.-
ab 4,00 m bis 6,00 m Länge, max. Höhe 1,80m A2 B2 C2 K2 R2 472.- 804.-
Motorräder unter 100 ccm - - - - M1 69.- 124.-
Motorräder ab 100 ccm - - - - M2 141.- 240.-
Nutzfahrzeug (*) - - - - VU 891.- 1'514.-
Fahrrad - - - - VE gratis gratis
Hund - - - - C1 31.- 50.-

 

(*) Furgonette
private Bezeichnung, nicht kommerziell, ausschliesslich nur mit Gütern des persönlichen Gebrauchs beladen, welche nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Man versteht unter Gütern des häuslichen Gebrauchs, Güter welche zum dauerhaften Gebrauch im täglichen Leben zu Hause dienen, so z. B. Möbel, Elektrogeräte. Die Maximalmasse dürfen nicht länger als 5,60 m und nicht höher als 2,30 m sein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt = Frachttarife

 

Achtung
Fahrzeuge, die dem gewerblichen Verkauf von Gütern auf dem Markt dienen, die Fourgon oder die Benne-, Plateau-, Bretonnerie, fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Tarife. Sie unterliegen den Bestimmungen und den Tarifen des Frachtgutes. Nur die Fahrzeuge, welche privaten, nicht kommerziellen Zwecken dienen, eine maximale Länge von 6,50 m und eine maximale Höhe von 3,30 m nicht übersteigen können von dem Tarif Nutzfahrzeug Gebrauch machen. Der Tarif gilt nur in der Vorsaison, wenn die Beladung nur Güter des persönlichen und häuslichen Gebrauchs umfasst. (Code VU)

 

Bootstrailer, Wohnwagen und Anhänger
Die Tarife gelten allgemein für alle unter einem Gewicht von 1000 kg und einer Länge unter 7,50 m. Die Gesamthöhe (mit Ladung) darf 2,30 m Höhe nicht übersteigen. Reservierung und Besteuerung der Fracht in allen anderen Fällen.

 

Wohnmobile und zu Wohnmobilen umgebaute Fahrzeuge
Die Reservierung einer speziellen Garage (SG) ist Pflicht. Die Maximalmasse sind 7 m in der Länge und 2,30 in der Höhe. Besteuerung nach der Länge bei Besteuerungen welche eine Höhe von 2,30 übersteigt und eine maximale  Länge von 7 m hat. Die Besteuerungsklasse hängt von den Massen des Fahrzeuges ab. Reservierung und Besteuerung des Frachtgutes notwendig. Zwingend sind eines der folgenden Papiere: Fahrzeugschein des Umrüsters welcher die Nutzung als Wohnmobil ausweist oder eine Bescheinigung der Versicherung welche die Qualität des Wohnmobils oder versicherten Fahrzeuges bescheinigt.

 

Transporter
Es wird das gleiche Beförderungsrecht wie bei Reisefahrzeugen erhoben, ob sie nun leer oder beladen sind. Die Ladung darf nur zum persönlichen oder häuslichem Zweck dienen, welche nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Man versteht unter Gütern des häuslichen Gebrauchs, Güter welche zum dauerhaften Gebrauch im täglichen Leben zu Hause dienen, so z. B. Möbel, Elektrogeräte.

 

Wichtig
Das Einschiffen von Reisefahrzeugen mit einer Höhe über 1,80 m in Folge einer Überladung auf dem Dachgepäckträger ist verboten. Ausnahmsweise, und nur im Rahmen des verfügbaren Platzes, kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Höhe des Fahrzeuges nicht 2,30 m überragt. In diesem Fall wird eine Sondergebühr von 650 FF / 150.000 ITL (in Frankreich / Italien) erhoben. Sie wird allein durch unseren Service im Abfahrtshafen (in Frankreich / Italien) am Tag der Abreise kassiert. Die Seeversicherung ist im Fahrpreis enthalten.

Steuern und Hafengebühren

Preise in SFr. pro Fahrzeug und pro Strecke

Strecke Fahrzeug Moto Anhänger Roulotte Boote Camping - Car
Europa -> Tunesien 10.- 6.- 10.- 10.- 10.- 10.-
Tunesien -> Europa 10.- 6.- 10.- 10.- 10.- 10.-

In allen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

CTN Home  Stand: 28. Februar 2005 / Änderungen vorbehalten